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   LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11   

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https://dejure.org/2011,42419
LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11 (https://dejure.org/2011,42419)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 08.06.2011 - 5 Ta 13/11 (https://dejure.org/2011,42419)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 5 Ta 13/11 (https://dejure.org/2011,42419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 21 Ta 10/09

    Konkludenter Antrag auf Erstreckung der bereits bewilligten Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11
    Eine solche konkludente Antragstellung kann in Fällen angenommen werden, in denen Klagerweiterungen oder Vergleichsschlüsse erfolgen nachdem der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wurde, eine Entscheidung über diesen Antrag jedoch noch nicht ergangen ist (LAG Baden-Württemberg 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris; LAG Düsseldorf 02. Januar 1986 - 7 Ta 409/85 - LAGE § 127 ZPO Nr. 10).

    Ein solches Begehren muss er demnach auch anmelden (LAG Baden-Württemberg 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris; aA. OLG Zweibrücken 10. August 2006 - 5 WF 99/06 - NJW-RR 2007, 6).

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04

    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11
    D. h., mit Beschluss vom 14. Januar 2011 konnte Prozesskostenhilfe nur für solche Streitgegenstände bewilligt werden, die zum Bewilligungszeitpunkt überhaupt anhängig waren und die dem die Erfolgsaussichten gemäß § 114 ZPO überprüfenden Arbeitsgericht überhaupt bekannt waren (BGH 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - NJW-RR 2006, 429).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2009 - 17 Ta 6011/09

    Vergleichswert

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11
    Nur dann handelt es sich um mit erledigte zusätzliche Streitgegenstände im gebühren- und verfahrensrechtlichen Sinne (LAG Köln 24.03.2010 - 5 Ta 50/10; LAG Baden-Württemberg 23.12.2009 - 5 Ta 158/09; LAG Berlin-Brandenburg 12.03.2009 - 17 Ta (Kost) 6011/09- zit. nach Juris).
  • LAG Düsseldorf, 08.03.2007 - 6 Ta 67/07

    Streitwert für Kündigungsschutzverfahren bei variablem Vergütungsbestandteil -

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11
    Allerdings kann ein Vergleichsmehrwert auch bei unstreitigen Ansprüchen angenommen werden, wenn der Vergleich über die deklaratorische Feststellung der Rechtfolgen der arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen hinaus Vergleichsinhalte aufweist, die zumindest ein Titulierungsinteresse begründen könnten (LAG Düsseldorf 08.03.2007 - 6 Ta 67/07 - Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09

    Streitwert - Weiterbeschäftigungsantrag - Vergleichsmehrwert - Vereinbarung über

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11
    Nur dann handelt es sich um mit erledigte zusätzliche Streitgegenstände im gebühren- und verfahrensrechtlichen Sinne (LAG Köln 24.03.2010 - 5 Ta 50/10; LAG Baden-Württemberg 23.12.2009 - 5 Ta 158/09; LAG Berlin-Brandenburg 12.03.2009 - 17 Ta (Kost) 6011/09- zit. nach Juris).
  • OLG Zweibrücken, 10.08.2006 - 5 WF 99/06

    Prozesskostenhilfe für Vergleich über "Zugewinnausgleich" zwischen geschiedenen

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11
    Ein solches Begehren muss er demnach auch anmelden (LAG Baden-Württemberg 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris; aA. OLG Zweibrücken 10. August 2006 - 5 WF 99/06 - NJW-RR 2007, 6).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2010 - 18 Ta 3/10

    Neuer Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11
    Ergänzend sei Folgendes (mit LAG Baden-Württemberg 01.10.2010 - 18 Ta 3/10 - juris) ausgeführt:.
  • LAG Düsseldorf, 02.01.1986 - 7 Ta 409/85

    Bewilligungsbeschluß; Landeskasse; Anfechtbarkeit eines Bewilligungsbeschlusses;

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11
    Eine solche konkludente Antragstellung kann in Fällen angenommen werden, in denen Klagerweiterungen oder Vergleichsschlüsse erfolgen nachdem der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wurde, eine Entscheidung über diesen Antrag jedoch noch nicht ergangen ist (LAG Baden-Württemberg 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris; LAG Düsseldorf 02. Januar 1986 - 7 Ta 409/85 - LAGE § 127 ZPO Nr. 10).
  • BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Auf die Rechtsmittel des Antragstellers werden der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 6. Mai 2011 in der Fassung des Beschlusses vom 24. Mai 2011 - 27 Ta 178/10 - und der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. Juni 2011 - 5 Ta 13/11 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.12.2013 - 7 Ta 1907/13

    Prozesskostenhilfe bei Klageerweiterung - Bewilligungsantrag

    Angesichts des formalisierten Beiordnungs- bzw. Prozesskostenhilfeverfahrens ist es nicht möglich, den Bewilligungsantrag stillschweigend zu stellen oder ihn auf zukünftige, noch nicht näher bezeichnete Rechtsverfolgungen oder Rechtsverteidigungen zu beziehen (LAG Berlin-Brandenburg vom 08.08.2012 - 17 Ta (Kost) 6080/12; vom 17.11.2010 - 25 Ta 2265/10 - in juris Rz. 17; LAG Berlin vom 11.08.2004 - 17 Ta (Kost) 6067/04; LAG a.A LAG Köln vom 08.03.2012 - 5 Ta 129/11 - in juris; LAG Hamburg vom 08.06.2011 - 5 Ta 13/11).
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